1. Dezember 2021

Das Bundesverfassungs­gericht urteilt über Kinderrechte

Ich muss zugeben, ich habe das Urteil nicht gelesen. Auch die Kommentare dazu nur rudimentär gelesen. Es fällt aber auf, dass die Kinderrechte in dem Urteil keineswegs gestärkt werden, wie viele Kommentatoren schreiben. Es ist vielmehr so, dass Kinderrechte ganz erheblich beeinträchtigt und beschnitten werden. Bzw. sie sind schlicht nicht vorhanden und das ist offenbar auch so gewollt.

Erstmals leiten die Richterinnen und Richter aus der Verfassung sogar ein Grundrecht der Kinder und Jugendlichen auf schulische Bildung ab.

So schreibt die z.B. die ZEIT unter https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-11/bundesverfassungsgericht-corona-bundesnotbremse-vertrauen

Das mag für einen Teil der Kinder zutreffen und ist auch gar nicht so neu. In Deutschland herrscht Schulpflicht seit 1919. Es ist zwar richtig, dass diese Schulpflicht für Migrantenkinder ohne Aufenthaltsstatus nicht gilt - das ist tatsächlich ein Skandal. Korrekt wäre, wenn es ein allgemeines Recht auf Schulbesuch gäbe und die Schulpflicht abgeschafft wäre. Das wäre eine echte Innovation und die Erfahrungen der Schulschließungen könnten genau hierfür auch die Argumente liefern.

Unsere Lieblingsbeispiele Dänemark und Finnland machen dies sehr erfolgreich vor. Es gibt keine Schulpflicht. Es gibt eine Lernpflicht. Auch in Frankreich wird das Modell praktiziert, in dem Eltern die Freiheit haben ihre Kinder anderweitig zu unterrichten oder unterrichten zu lassen. Den behördlichen deutschen Schulexperten wird es nicht passen, dass nur ein kleiner Teil der Schüler diese Freiheit überhaupt in Anspruch nimmt. Und noch weniger wird es den Befürwortern der staatlichen Schulpflicht passen, dass diese Schüler keineswegs "den Anschluss verpassen".

Wir haben heute beim Mittagessen über das Urteil gesprochen und es ist doch erstaunlich, wie präzise 11-jährige Kinder den Mangel in einem solchen Urteil erkennen. Es ist erstaunlich, dass so viele Erwachsene diesen eklatanten Mangel nicht erkennen.