6. April 2022
Kinderrechte ins Grundgesetz. Was das bedeutet und was nicht.
Ich bin kein Rechtsexperte. Im Gegenteil. Ich bin ein Rechtslaie. Daher ist möglicherweise einiges, was im folgenden Text steht schlicht falsch. Da aber Rechtsexperten mit ihren Expertisen auch oft daneben liegen, schreibe ich dennoch ein paar Zeilen über das Thema.
Die UN Kinderrechtskonvention aus dem Jahre 1989 finden Sie hier.
Die ganze Sache ist etwas umstritten. Es gibt Experten, die sagen: das ist alles Quatsch! Wir brauchen das in Deutschland nicht. Andere Experten sagen genau das Gegenteil.
Die Grundlage für die Konvention ist in der Tat nicht in Deutschland zu suchen, sondern in anderen Teilen der Welt, in der Kinder zur Arbeit gezwungen werden und keine Möglichkeit haben eine Schule zu besuchen. Da beides in Deutschland nicht der Fall ist, sagen die Gegner: braucht es nicht. Das ist eine Vereinfachung, aber Vereinfachungen dienen auch der Anschauung. In Deutschland besteht eine etwas kuriose Rechtslage, was die Kinderrechte anbelangt. Im Grundgesetzt steht nämlich, dass die Eltern für das Wohlergehen des Kindes verantwortlich sind. Wenn die Eltern (aus welchen Gründen auch immer) ausfallen, stellt sich der Staat als Kindsbeschützer hin - was dann auch nicht immer so wirklich funktioniert.
Die UN Kinderrechtskonvention wurde auch von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. Es fehlt dem dann aber eine rechtliche Grundlage - siehe den vorherigen Absatz. Das Kind selbst hat gar keine Möglichkeit seine Rechte durchzusetzen, auch nicht auf dem Papier.
Bevor ich mich mit dem Thema beschäftigt habe, habe ich gedacht: hm - braucht es das wirklich? Wozu wird das führen? Wird das dazu führen, dass Millionen Kinder gegen ihre Eltern klagen, weil sie mehr Taschengeld wollen, länger Fernsehen wollen, ein besseres Händi wollen und teurere Makenklamotten? Möglicherweise wird es diese Versuche geben. Es wird unwahrscheinlich sein, dass sie tatsächlich gerichtsrelevant werden.
Dann habe ich weiter im Reich der Gegner gesucht. Und da ist mir etwas die Spucke weggeblieben. Denn da ist man ruckzuck sehr tief drin im Sumpf von Fanatikern, die uns am liebsten wieder in der Zeit sähen, als die Erde noch ganz in Ordnung und eine Scheibe war. Damit müssen wir uns also auch nicht weiter beschäftigen. Solche Strömungen gibt es. Leider. Das ein oder andere Kind könnte sich aber möglicherweise aus den Fängen solcher Umtriebe befreien, wenn es ein eigenes Persönlichkeitsrecht hätte, also nicht vertreten durch Erwachsene.
Was würde das für #schulegehtbesser bedeuten?
Da können wir nur mutmaßen, aber die Aussichten sind gar nicht so schlecht. Momentan ist die Tendenz in Deutschland, dass die Kinder durch die Schulpflicht und das staatliche Schulmonopol verdingt werden und in Institutionen gezwungen werden, die gar nicht ihren Bedürfnissen entspricht. Eine Chance sich daraus zu befreien haben sie quasi nicht (siehe den Absatz oben). Die Erwachsenen wissen das zu verhindern. Und wenn sie denn doch von vernünftigen Erwachsenen vertreten werden, werden diese Vertreter einfach auch mit in die staatliche Rechtshölle gesteckt. Menschen, die diesen Weg beschritten haben, wissen ein Lied davon zu singen.
Schon der Artikel 3 Abs. 1 der Kinderrechtskonvention bringt viele Methoden in deutschen Schulen ins Wanken.
Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.
Schon ist vorbei mit Drohungen wie: wenn du nicht machst was ich sage, bekommst du eine 6! Denn solche Drohungen berücksichtigen mitnichten das Wohl des Kindes. Sie dienen alleine dazu, das Kind gefügig zu machen.
Artikel 12 (Berücksichtigung des Kinderwillens) und natürlich Artikel 28 (Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung) sind interessant. In Artikel 28 ist nur die Grundschule verpflichtend.
Artikel 28 Abs. 2 bekommt nochmal ein Zitat
Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Disziplin in der Schule in einer Weise gewahrt wird, die der Menschenwürde des Kindes entspricht und im Einklang mit diesem Übereinkommen steht.
Das ist schon fast revolutionär.
Hier lesen Sie die Mitteilung der Bundesregierung über die geplante Gesetzesänderung.
Wie so oft bei solchen Gesetzesänderungen von Staates wegen unter evolutionärem Druck, wird mit der geplanten Gesetzesänderung versucht die Reform möglichst verwaschen umzusetzen. Daher haben sich zahlreiche Organisationen und Einzelpersonen zu einem Appell an die Bundesregierung zusammengeschlossen.
Weitere Informationen:
https://kinderrechte-ins-grundgesetz.de/